Atelierförderung in Fürth 2024

PRESSEMELDUNG
Kulturamt
Fürth, 19.03.2024

Atelierförderung der Stadt Fürth – jetzt bewerben!
Fürth ist eine Künstlerstadt. Die bildende Kunst ist hier profilbildende Sparte. Eine enorme Dichte an Ateliers und Galerien führt zu einer kreativen Atmosphäre, birgt Innovationspotential und sorgt auch bei Fürtherinnen und Fürthern für enorme Anziehungskraft. Mittlerweile steigen die Mietkosten auch in Fürth immens. Um die bestehenden Strukturen zu erhalten, den Künstlern und Künstlerinnen Wertschätzung zu vermitteln und damit den Zustrom von kreativem Potential zu fördern, setzt die Stadt Fürth mit der Etablierung dieses Förderinstruments ein Zeichen.
Bis zu 50% der Kaltmiete werden von der Stadt gefördert. Auch Künstlerinnen und Künstler, die die Atelierförderung schon einmal erhalten haben, können sich wieder bewerben. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler ihren Arbeitsmittelpunkt in Fürth haben, ein abgeschlossenes Kunststudium oder eine rege Ausstellungstätigkeit nachweisen können.
Die Ausschreibungsunterlagen sind unter https://www.fuerth.de/Home/edienste/formulare/mietzuschuesse-fuer-atelierraeume-antrag.aspx oder im Kulturamt, Kontakt: kultur@fuerth.de abrufbar.

Bewerbungsschluss ist der 1. Mai 2024 für eine Förderung vom 1.7.2024 bis zum 30.6.2025. Eine Jury, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen von Kulturring C, kunst galerie fürth, Fürther Gesellschaft der Kunstfreunde, Akademie der bildenden Künste und Kulturamt entscheidet über die Förderung. Im letzten Jahr konnten elf Künstlerinnen und Künstler für die Förderung ausgewählt werden.

Kontakt für Medien:
Kulturamt der Stadt Fürth, Gerti Köhn, Tel: 0911 / 974 1680, gerti.koehn@fuerth.de

Herzlichst,
Euer Kulturring C

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